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Sorgenfrei zum Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung nach §128a der Wiener Bauordnung – es ist ein zentraler Baustein für den nachhaltigen Werterhalt und die Sicherheit Ihrer Immobilie. Als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in tragen Sie Verantwortung - wir sorgen dafür, dass Sie allen Anforderungen entspannt und fristgerecht nachkommen.

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Sorgenfrei zum Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Baustein für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie. Als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in liegt es in Ihrer Verantwortung, alle Anforderungen fristgerecht zu erfüllen – wir sorgen dafür, dass das reibungslos gelingt.
 

LVR übernimmt für Sie die digitale Erstellung, laufende Pflege und rechtssichere Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – professionell, effizient und verlässlich.

UNSERE LEISTUNGEN

LVR übernimmt für Sie die digitale Erstellung, laufende Pflege und rechtssichere Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – professionell, effizient und verlässlich.
Unsere Expert:innen begutachten den baulichen Zustand direkt vor Ort, halten alle relevanten Gebäudeteile fotografisch fest und leiten daraus notwendige Erhaltungsmaßnahmen ab.
Erstbegehung & Dokumentation
Wir legen Ihr Bauwerksbuch gemäß §128a digital an, strukturieren alle Unterlagen übersichtlich und erstellen eine Prüfübersicht für regelmäßige Überwachungen.
Digitale Erstellung & Strukturierung
Wir halten Fristen für Sie im Blick: Sie werden automatisch an gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen erinnert – rechtssicher und stressfrei.
Erinnerungsservice
Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Aktualisierung und Wartung – damit Ihr Bauwerksbuch immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Aktualisierung & Pflege
Wir übernehmen die verpflichtende Einmeldung bei der Stadt Wien und sorgen für eine saubere digitale Übergabe.
Behördenmeldung inklusive
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Jetzt unverbindlich anfragen

LVR GmbH
Kärntner Ring 10 / 10A&B
1010 Wien

Lendkai 25/2
8020 Graz

office@lv-r.at

+43 1 890 90 413

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Rechtzeitig starten und Ärger vermeiden

Das Bauwerksbuch ist in Wien bereits heute für Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend. In den kommenden Jahren werden auch Altbauten einbezogen – starten Sie daher rechtzeitig!

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Ob Zinshaus, Gewerbeobjekt oder Einfamilienhaus – als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in tragen Sie Verantwortung. Wir helfen Ihnen, dieser einfach, sicher und fristgerecht nachzukommen.

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Mit LVR haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir kümmern uns um die vollständige Erstellung, Pflege und laufende Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – inklusive digitaler Aufbereitung, Erstbegehung mit Fotodokumentation, strukturierter Dokumentation aller Prüffristen sowie fristgerechter Behördenmeldung.

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Unser Erinnerungsservice sorgt dafür, dass alle wiederkehrenden Überprüfungen rechtzeitig erledigt werden – für nachhaltigen Werterhalt und maximale Rechtssicherheit.

Vermeiden Sie Fristversäumnisse und rechtliche Risiken – lassen Sie jetzt Ihr Bauwerksbuch professionell erstellen.

Baujahr vor 1919:
Bauwerksbuch bis 31.12.2027

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Baujahr 1919–1945:
Frist bis 31.12.2030

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Neubauten:
Neu-, Zu- und Umbauten benötigen ein Bauwerksbuch – vor Einreichung der Fertigstellungsanzeige

 

Gewerbeimmobilien:
Auch gewerblich genutzte Objekte unterliegen der Bauwerksbuchpflicht

 

Einfamilienhäuser:
Altbauten vor 1945 oder geplante Umbauten? Auch hier ist ein Bauwerksbuch erforderlich

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