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Sorgenfrei zum Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung nach §128a der Wiener Bauordnung – es ist ein zentraler Baustein für den nachhaltigen Werterhalt und die Sicherheit Ihrer Immobilie. Als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in tragen Sie Verantwortung - wir sorgen dafür, dass Sie allen Anforderungen entspannt und fristgerecht nachkommen.

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Sorgenfrei zum Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Baustein für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie. Als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in liegt es in Ihrer Verantwortung, alle Anforderungen fristgerecht zu erfüllen – wir sorgen dafür, dass das reibungslos gelingt.
 

LVR übernimmt für Sie die digitale Erstellung, laufende Pflege und rechtssichere Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – professionell, effizient und verlässlich.

UNSERE LEISTUNGEN

LVR übernimmt für Sie die digitale Erstellung, laufende Pflege und rechtssichere Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – professionell, effizient und verlässlich.
Unsere Expert:innen begutachten den baulichen Zustand direkt vor Ort, halten alle relevanten Gebäudeteile fotografisch fest und leiten daraus notwendige Erhaltungsmaßnahmen ab.
Erstbegehung & Dokumentation
Wir legen Ihr Bauwerksbuch gemäß §128a digital an, strukturieren alle Unterlagen übersichtlich und erstellen eine Prüfübersicht für regelmäßige Überwachungen.
Digitale Erstellung & Strukturierung
Wir halten Fristen für Sie im Blick: Sie werden automatisch an gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen erinnert – rechtssicher und stressfrei.
Erinnerungsservice
Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Aktualisierung und Wartung – damit Ihr Bauwerksbuch immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Aktualisierung & Pflege
Wir übernehmen die verpflichtende Einmeldung bei der Stadt Wien und sorgen für eine saubere digitale Übergabe.
Behördenmeldung inklusive
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Jetzt unverbindlich anfragen

KONTAKTFORMULAR

LVR GmbH
Kärntner Ring 10 / 12A
1010 Wien

Lendkai 25/2
8020 Graz

office@lv-r.at

+43 1 890 90 413

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Rechtzeitig starten und Ärger vermeiden

Das Bauwerksbuch ist in Wien bereits heute für Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend. In den kommenden Jahren werden auch Altbauten einbezogen – starten Sie daher rechtzeitig!

Ob Zinshaus, Gewerbeobjekt oder Einfamilienhaus – als Eigentümer:in oder Hausverwalter:in tragen Sie Verantwortung. Wir helfen Ihnen, dieser einfach, sicher und fristgerecht nachzukommen.

Mit LVR haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir kümmern uns um die vollständige Erstellung, Pflege und laufende Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs – inklusive digitaler Aufbereitung, Erstbegehung mit Fotodokumentation, strukturierter Dokumentation aller Prüffristen sowie fristgerechter Behördenmeldung.

Unser Erinnerungsservice sorgt dafür, dass alle wiederkehrenden Überprüfungen rechtzeitig erledigt werden – für nachhaltigen Werterhalt und maximale Rechtssicherheit.

Vermeiden Sie Fristversäumnisse und rechtliche Risiken – lassen Sie jetzt Ihr Bauwerksbuch professionell erstellen.

Baujahr vor 1919:
Bauwerksbuch bis 31.12.2027

Baujahr 1919–1945:
Frist bis 31.12.2030

Neubauten:
Neu-, Zu- und Umbauten benötigen ein Bauwerksbuch – vor Einreichung der Fertigstellungsanzeige

 

Gewerbeimmobilien:
Auch gewerblich genutzte Objekte unterliegen der Bauwerksbuchpflicht

 

Einfamilienhäuser:
Altbauten vor 1945 oder geplante Umbauten? Auch hier ist ein Bauwerksbuch erforderlich

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